ausländische Körperschaft
- ausländische Körperschaft
1. A.K. werden hinsichtlich ihrer ⇡ Rechtsfähigkeit im Bürgerlichen Recht nach ausländischem Recht beurteilt.
- 2. Die Frage, ob a.K. im Inland bez. der ⇡ Steuerpflicht als Körperschaften zu behandeln sind, wird nach deutschem Recht entschieden. Festzustellen ist, welchem deutschen Rechtsgebilde eine a.K. ihrer inneren Struktur nach entspricht (Typenvergleich). Betätigen sich a.K. in Deutschland wirtschaftlich, unterliegen sie der bundesdeutschen ⇡ Körperschaftsteuer, und zwar unbeschränkt, wenn sie entweder ⇡ Sitz oder ⇡ Geschäftsleitung im Inland haben; zumeist jedoch ⇡ beschränkte Steuerpflicht (§§ 1, 2 KStG).
Lexikon der Economics.
2013.
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